Allgemeine Geschäftsbedingungen
artera Kunst und Malschulen, bieten Kunst-, Mal- und Zeichenunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Weiterhin werden angeboten: freies Kunststudium, Vorbereitung zur erfolgreichen Mappenprüfung, Workshops, Seminare und Veranstaltungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
artera behält sich vor, die Durchführung einer Veranstaltung/Unterrichtszeit nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu verschieben, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
Verträge beginnen und enden am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt lt. Teilnahmeerklärung bzw. Anmeldung. Die Laufzeit der Verträge erstreckt sich über den in der Anmeldung vereinbarten Zeitraum. Vertrags- und Unterrichtsbeginn ist der Unterzeichnungstag bzw. der auf dem Vertag vermerkte und akzeptierte 1. Unterrichtstag.
Durch den Teilnehmer abgesagte Termine verlängern nicht die gewählte Laufzeit (lt. Teilnahmeerklärung). Kurzfristig abgesagte Termine können nach Absprache innerhalb einer Woche nachgeholt werden. Langfristig abgesagte Termine können innerhalb der Laufzeit vor- oder nachgeholt werden. Generell gilt sollte keine Teilnahme zu dem gebuchten Unterrichtstermin erfolgen können, so ist dies durch den Teilnehmer rechtzeitig, spätestens 3 Werktage vorher, artera bekannt zu geben. Bei einer späteren Absage oder „unentschuldigtes Fernbleiben“ behält sich artera das Recht vor, einen nicht eingehaltenen Termin voll dem gebuchten Unterrichtskontingent anzurechnen. Krankheit sind von der Bekanntgabefrist ausgenommen.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt können Ersatztermine innerhalb der gewählten Laufzeit mit artera abgesprochen werden. Im Krankheitsfall behält sich artera Recht vor, eine ärztliche Bestätigung zu verlangen.
Erwachsenenatelier und Mappenvorbereitung (ab 16 Jahre): Keine Unterrichtstermine verfallen innerhalb der Laufzeit! Alle Termine können innerhalb der Laufzeit, nach vorheriger Terminabsprache und im rahmen des Unterrichtsangebotes nachgeholt werden.
Der Erwachsenen- und Mappenvorbereitungsbereich ist ohne Material. Evt. Materialstellung durch artera wird gesondert berechnet und Vorfeld abgestimmt.
Kinder- und Jugendatelier:
Die Unterrichtsgebühr ist incl. regulärem Material wie Papier, Gouchefarbe und zur Verfügungstellung von Pinselmaterial: Für besondere Projekte oder Anfertigungen mit weiteren Materialien wie z.B. Leinwände etc. erhebt artera einen Unkostenbeitrag der gesondert berechnet wird.
Dies wird im Vorfeld mit den Eltern abgestimmt.
Die Unterrichtsgebühr wird aufgrund der in einem Jahr stattfindenden Unterrichtsstunden und unter Berücksichtigung unterrichtsfreier Zeiten festgelegt.
Das Kinder- und Jugendatelier ist während der regulären Ferienzeiten Unterrichtsfrei und sind während dieser weiterhin zu entrichten. Die monatlichen Gebühren berücksichtigen bereits die Unterrichtsfreie Zeit, auch wenn die Monatsbeiträge während der Ferienzeiten durchgängig gebucht werden.
Der Teilnehmer kommt per Bankeinzug vom seinem Konto seiner Zahlungspflicht nach. (Einzugsermächtigung lt. Anmeldeformular)
Sollte das Konto nicht gedeckt sein, zahlen die Teilnehmer die entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.
Die jeweilige Teilnahmegebühr wird jeweils zum Monatsbeginn fällig und abgebucht.
Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Anmeldung zwischen artera und dem Teilnehmer.
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Dozenten/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben.
Für die einzelnen Unterrichtstage und – zeiten ist eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern/innen vorgesehen. Sollte diese Mindestanzahl nicht erreicht werden, so behält sich artera vor, den Tag bez. Uhrzeit zu verlegen.
Sollte eine Unterrichtseinheit durch Krankheit eines Dozenten oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse (Höhere Gewalt) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Durchführung, wenn der Veranstalter nach besten Kräften alle Möglichkeiten zum Einsatz eines Vertretungsdozenten ausgeschöpft hat.
Der Veranstalter bemüht sich, den Wünschen der Teilnehmer nachzukommen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Garantie in Bezug auf einen bestimmten Termin oder Dozent.
Bilder, Fotos und Filme aus dem Seminaren, Workshops, Ausstellungen und Unterrichtsstunden können für die Darstellung der artera Kunst und Malschulen werblich (ohne Nennung der Person) verwendet werden.
Alle Abbildungen, Fotos, Bilder, Zeichnungen, Unterrichtsunterlagen, Arbeitsunterlagen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen, auch sofern sie im Rahmen der artera Unterrichtstunden bereit gestellt oder verkauft werden, behält sich artera Kunst- und Malschulen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die im Rahmen der Unterrichtsthemen und Inhalte, Probestunden etc. kostenfrei bereitgestellt werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung und Kopien bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch artera. Sämtliche von artera entwickelten Unterlagen, nebst Beschreibungen und Werbematerial etc. stehen in ausschließlichen geistigen Eigentum und Urheberrecht der artera Kunst- und Malschulen, Bergisch Gladbach. Ein Vervielfältigung oder Kopie, auch Auszugsweise, oder die unbefugte Weitergabe an Dritte und der missbräuchlichen Nutzung unserer Urheberrechte ist den Teilnehmern nicht erlaubt.
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit ist ausgeschlossen.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Hauptsitz von artera, Bergisch Gladbach.
Bergisch Gladbach, 16.11.09
